Wasserrechtliche Genehmigungen –
vorbereitet, eingereicht, abgestimmt.
Wer Niederschlagswasser versickert, in ein Gewässer einleitet oder Abwasser in die Kanalisation abgibt, braucht dafür in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis. Wir bereiten den Antrag so vor, dass er ohne Nachforderungen durchgeht – und stimmen ihn vorher mit der Behörde ab.
Welche Verfahren wir bearbeiten.
Versickerung von Niederschlagswasser
Erlaubnis nach § 8 WHG, Nachweis nach DWA-A 138, Bewertung der Wasserdurchlässigkeit des Bodens, Behandlungsbedarf nach DWA-M 153 oder DWA-A 102. In Trinkwasserschutzgebieten mit gesonderter Bewertung der Schutzzone.
Einleitung in Oberflächengewässer
Gedrosselte Einleitung mit Rückhaltung nach DWA-A 117, hydraulischer Nachweis, Einleitstelle, Gewässerverträglichkeit.
Indirekteinleitung
Abwasser aus Gewerbe und Industrie in die öffentliche Kanalisation: Genehmigung nach § 58 WHG, Anforderungen an Abscheider, Probenahmestellen und Eigenüberwachung.
Wasserrecht im BImSchG-Verfahren
Bei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen wird das Wasserrecht im Verfahren mit abgehandelt. Wir liefern den wasserrechtlichen Fachbeitrag und die AwSV-Unterlagen.
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
Bewertung, ob das Vorhaben mit den Bewirtschaftungszielen des Gewässers vereinbar ist – bei vielen Einleitungen inzwischen Pflichtumfang.
Wenn es komplex wird.
Versickerung in Schutzzone III, Einleitung in ein Gewässer mit schlechtem Zustand, Überschneidung mit einer AwSV-Anlage, ein Bebauungsplan mit Festsetzungen zum Regenwasser: Solche Fälle lassen sich nicht mit einem Standardantrag lösen. Wir bewerten technisch, rechtlich und im Verfahren, welche Lösung tragfähig ist, und sprechen frühzeitig mit der Behörde. Das spart meist mehr Zeit als jede Abkürzung im Antrag.
Vom Bescheid zur Aufgabe.
Ein Bescheid enthält Nebenbestimmungen: Probenahmen, Berichtspflichten, Wartungsintervalle, Fristen. Wir übersetzen sie in konkrete Aufgaben mit Zuständigkeit und Termin – damit die Genehmigung im Betrieb auch eingehalten wird.
Vom ersten Gespräch bis zum Bescheid.
Vorprüfung
Welche Erlaubnis ist nötig, welche Behörde ist zuständig, welche Unterlagen werden erwartet.
Konzept & Abstimmung
Technisches Konzept und Vorabstimmung mit der Behörde, bevor der Antrag geschrieben wird.
Antrag
Erläuterungsbericht, Berechnungen, Pläne, Fachbeiträge – vollständig und prüffähig.
Bescheid & Umsetzung
Begleitung bis zum Bescheid, dann Übersetzung der Nebenbestimmungen in Betriebsaufgaben.
