AwSV-Sachverständiger –
Prüfung und Beratung.
Heizöltanks, Dieselvorräte für Notstromaggregate, Abfüllflächen, Chemikalienlager, Galvanik: Wer solche Anlagen betreibt, trägt die Verantwortung dafür, dass kein wassergefährdender Stoff in Boden oder Gewässer gelangt. Wir prüfen Ihre Anlagen als anerkannter Sachverständiger und helfen Ihnen, die Betreiberpflichten im Alltag umzusetzen.
Was wir prüfen.
Prüfung vor Inbetriebnahme (§ 46 AwSV)
Neue oder wesentlich geänderte Anlagen müssen vor der ersten Befüllung geprüft werden. Wir begleiten Sie ab der Planung, prüfen die Ausführung und erstellen den Prüfbericht für die Behörde. Bei Rechenzentren und Industrieanlagen koordinieren wir die Prüfung mit dem Bauablauf, damit die Inbetriebnahme nicht am Prüftermin hängt.
Wiederkehrende Prüfung
Je nach Gefährdungsstufe alle fünf Jahre, in Schutzgebieten alle zweieinhalb Jahre. Wir prüfen Tankanlagen, Abfüllflächen, Rückhalteeinrichtungen, Leckanzeiger und die Dokumentation. Festgestellte Mängel bewerten wir nach Schwere und beschreiben, was bis wann zu tun ist.
Prüfung nach Stilllegung und bei Mängeln
Wenn eine Anlage mit erheblichen Mängeln außer Betrieb genommen werden musste, begleiten wir die Instandsetzung und führen die Nachprüfung durch – bis zur Wiederinbetriebnahme.
Von der Vorschrift zum Betriebsalltag.
Ein Prüfbericht allein hält keine Anlage dicht. Wir unterstützen Sie dabei, die Pflichten so zu organisieren, dass sie im Betrieb funktionieren.
Betriebsanweisungen nach § 44 AwSV
Kurz, verständlich, mit Foto der Bedienelemente – auf Wunsch auf Deutsch und Englisch, damit auch externe Tankwagenfahrer sie verstehen.
Anlagenkataster und Prüffristen
Überblick über alle AwSV-relevanten Anlagen am Standort mit Gefährdungsstufe, Prüfzyklus und nächstem Termin.
Eigenüberwachung und Betriebstagebuch
Was regelmäßig zu kontrollieren ist, wer es macht und wie es dokumentiert wird.
Anzeigen an die Behörde (§ 40 AwSV)
Errichtung, wesentliche Änderung, Betreiberwechsel, Stilllegung – fristgerecht und vollständig.
Fachbetriebspflicht
Welche Arbeiten nur zertifizierte Fachbetriebe ausführen dürfen und welche Nachweise Sie dafür brauchen.
Nachverfolgung von Mängeln
Maßnahmenliste aus dem Prüfbericht, Fristen, Nachweise – bis die Behörde die Erledigung bestätigt hat.
Typische Anlagen, die wir prüfen.
Dieseltankanlagen
Notstromversorgung in Rechenzentren, Kliniken und Industrie – Lagertanks, Tagestanks, Rohrleitungen, Leckanzeiger.
Heizöllageranlagen
Gewerbliche und industrielle Heizölanlagen inklusive Auffangräumen und Befüllsicherung.
Abfüll- und Umschlagflächen
Betankungsbereiche, Dichtflächen, Havarietanks und Abscheider.
Chemikalienlager und Galvanik
Lagerräume, Prozessbäder, Rückhalteeinrichtungen und Lüftung.
Kühlmittel, Glykol, AdBlue
Lager und Anlagen für Kühl- und Betriebsstoffe der Gebäudetechnik.
Löschwasserrückhaltung
Bewertung nach LöRüRL, Rückhaltevolumen und Zusammenspiel mit der Entwässerung.
Warum ein unabhängiger Sachverständiger.
Wir sind weder Fachbetrieb noch Hersteller. Unsere Prüfung ist unabhängig, und unsere Beratung richtet sich danach, was für Ihre Anlage technisch nötig und behördlich gefordert ist – nicht danach, was sich verkaufen lässt. Wo Wasserrecht und AwSV sich überschneiden, etwa bei Anlagen in Trinkwasserschutzgebieten oder im Rahmen eines BImSchG-Verfahrens, bewerten wir beides zusammen.
Prüfung und Betrieb aus einer Hand.
Viele Betreiber haben einen Prüfbericht, aber keinen Prozess dahinter. Wir liefern beides: die unabhängige Prüfung und die Organisation, mit der Fristen, Nachweise und Zuständigkeiten dauerhaft im Griff bleiben.
So läuft eine Prüfung ab.
Anfrage
Anlagenart, Lagermenge, Stoff (WGK) und Standort – mehr brauchen wir für ein Angebot nicht.
Unterlagen
Anlagendokumentation, letzte Prüfberichte, Genehmigungen – wir sagen Ihnen, was fehlt.
Begehung
Prüfung vor Ort mit dem Betriebsverantwortlichen, Fotodokumentation inklusive.
Bericht
Prüfbericht innerhalb von zwei Wochen, auf Wunsch mit Maßnahmenliste und Vorlage bei der Behörde.
